Zum Schutz Ihrer und unserer Gesundheit und damit der Aufrechterhaltung des Praxisbetriebs trennen wir aktuell unsere Sprechstunde für Fälle ohne Infektionsrisiko und solche mit Infektionszeichen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass dies nicht nur COVID-Patienten betrifft sondern jegliche akuten Infektionszeichen (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Fieber, Durchfall, Erbrechen, etc.)
Im Idealfall rufen Sie bitte vor dem Sprechstundenbesuch an, damit wir Sie entsprechend einplanen können und Sie im akuten Krankheitsfall nicht zweimal die Praxis aufsuchen müssen.
Ihr Praxisteam Sandhöfer
Wir haben Verständnis, dass unsere Patienten gern auch in der Hausarztpraxis geimpft werden möchten. Allerdings ist dies aus logistischen Gründen nicht immer vollumfänglich möglich.
Bitte wenden Sie sich ggf. auch an die zentrale Vergabestelle der KV Thüringen.
Informationen zum Ablauf, Anmeldungen, ggf. Stornierungen etc. finden Sie unter
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir vorrangig unsere Infektsprechstunden (mit entsprechender Schutzausrüstung) dafür nutzen wollen und müssen um Patienten mit Symptomen zu versorgen. In dieser Sprechstunde entscheiden wir auch, ob und welche Testverfahren (je nach Testverordnung) zur Anwendung kommen.
Bitte nutzen Sie auch die im Landkreis durch den ASB und das DRK angebotene Schnelltests.
wir bitten um das korrekte Tragen von einem Mund-Nasen-Schutz in unseren Praxisräumen. Bitte beachten Sie, dass es auch bei entsprechender Allgemeinverfügung durch das Landratsamt notwendig sei kann, dass Patienten eine FFP-2 Maske tragen müssen. Dies ist nicht nur Hausrecht sondern Bestandteil des aktuellen Infektionsschutzgesetz.
Bitte melden Sie sich im jeden Fall zuerst telefonisch in der Praxis. Bei asymptomatischen positiven Schnelltestergebnissen wenden Sie sich bitte direkt an das Gesundheitsamt.
Bezüglich einer mittels PCR bestätigten COVID Infektion informiert das Landratsamt Sömmerda informiert auf seiner Homepage.
Wichtige Informationen bei Verdacht auf eine oder eine bestätigte COVID-19 Infektion
In Ihrem eigenem Interesse und zum Schutz Ihrer Angehörigen bzw. zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Versorgung