Ab 01.01.2024 wird nach Willen des Gesundheitsministers verpflichtend das eRezept für Arzneimittel eingeführt.
Sie erhalten von uns dann KEINEN Ausruck mehr auf dem rosa Rezept, benötigen aber Ihre Versichertenkarte (Alternativ eRezept-App) in der Apotheke, damit diese die Verordnung aus der Cloud abrufen kann.
WICHTIG: wir können eine solche Verordnung nur austellen, wenn Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal bereits vorgelegt wurde.
eRezepte funktionieren für:
Arzneimittel, welche zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden (z.B. Antibitika, Blutdruckmittel, ...)
eRezepte funktionieren NICHT für:
Hilfsmittel (z.B. Orthesen, Einlagen, ...)
Blutzuckerteststreifen
Physiotherapie
private Verordnungen (Privatpatienten)
grüne Rezepte (z.B. Hustensäfte, Pille, ...)