Ab 01.01.2024 wird nach Willen des Gesundheitsministers verpflichtend das eRezept für Arzneimittel eingeführt.
Sie erhalten von uns dann KEINEN Ausruck mehr auf dem rosa Rezept, benötigen aber Ihre Versichertenkarte (Alternativ eRezept-App) in der Apotheke, damit diese die Verordnung aus der Cloud abrufen kann.
WICHTIG: wir können eine solche Verordnung nur austellen, wenn Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal bereits vorgelegt wurde.
eRezepte funktionieren für:
Arzneimittel, welche zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden (z.B. Antibitika, Blutdruckmittel, ...) und für Präparate die auf ein Grünes Rezept verordnet werden (Erkältungsmedizin, pflanzliche Arzneimittel, ...)
eRezepte funktionieren NICHT für:
Hilfsmittel (z.B. Orthesen, Einlagen, ...)
Blutzuckerteststreifen
Physiotherapie
private Verordnungen (Privatpatienten, Osteopathie)
Im Laufe des Jahres wird auch in Thüringen die eletronische Patientenakte eingeführt. Es ist eine patientengeführte Akte, d.h. Sie entscheiden welche Dokumente eingefügt werden und wer diese lesen kann.
Bei Fragen bezüglich der Handhabung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, diese ist isnbeosndere Ihr Ansprechpartner, wenn die Steuerung nicht über eine App erfolgt.