Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Arztpraxis zum 05.01.2026 von Frau Anne Sandhöfer-Koning übernommen wird.
Die medizinische Versorgung wird in gewohnter Weise fortgeführt. Ihre bereits bei uns vorhandenen Patienten- und Behandlungsdaten werden im Rahmen der Praxisübernahme datenschutzkonform und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere der DSGVO) weiterverarbeitet. Dies dient ausschließlich der Sicherstellung einer lückenlosen und qualitativ hochwertigen medizinischen Betreuung.
Selbstverständlich werden Ihre Daten weiterhin vertraulich behandelt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung Ihrer Daten sowie ein Widerspruchsrecht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Sollten Sie mit der Weiterverarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Praxisübernahme nicht einverstanden sein oder Fragen dazu haben, bitten wir Sie, uns rechtzeitig anzusprechen.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns, Sie auch weiterhin in der Praxis begrüßen zu dürfen.
WICHTIG:
Unveränderte Öffnungszeiten
Unveränderte Ansprechpartner
Unveränderte Kontaktdaten
Ihr Team der Hausarztpraxis Sandhöfer
Im Krankheitsfall muss es schnell gehen. Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe zusammengestellt.
Bei Rezeptwünschen (hinterlegte Dauermedikation) nutzen Sie bitte einfach auch das Kontakformular auf unserer Internetseite oder schreiben Sie eine kurze Notiz und werfen Sie diese in den Briefkasten. Weiterhin können Sie auf unseren Anrufbeantworter (03634/622095) sprechen.
Wir werden Sie schnellst möglich unter der angegeben Nummer zurückrufen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Das Team der Arztpraxis Sandhöfer
Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitten wir Sie als Kassenpatient, bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte (mit Lichtbild und der Aufschrift Gesundheitskarte) und gegebenenfalls die Befreiungskarte mitzuführen.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2015 nur noch Patienten mit einer elektronischen Gesundheitskarte behandelt werden können.
Bitte beachten Sie auch, dass sie immer die aktuelle Gesundheitskarte bei sich tragen, da nach deren Versenden durch die Krankenkasse die alte automatisch ihre Gültigkeit verliert.
Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Wenn es schnell gehen muss: Wichtige Rufnummern
| Dienst | Telefonummer |
| zahnärztlicher Dienst | 116117 |
| Polizei | 110 |
| Notarzt | 112 |
| Feuerwehr | 112 |
| Giftnotruf | 0361/730730 |